Auftraggeberin: Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG
Beauftragung im Jahr: 2022
Nutzungen: Einzelhandel
Größe: 0,49 ha
Anlass und Ziel:
Der im Jahr 2009 aufgestellte ursprüngliche Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“ erlaubt die vom Eigentümer beabsichtigte Erweiterung des Lebensmittel-Betriebes nicht. Es handelt sich aufgrund der geplanten Geschossfläche um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben, welches nicht in einem Mischgebiet zulässig ist. Zudem überschreitet der geplante Baukörper die festgesetzten Baugrenzen. Daher wurde eine Änderung des Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterung erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Hierzu wurde eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zum UVPG durchgeführt.